Lebens- und Futtermittelüberwachung
Stellt die Landesregierung durch die rückwirkende Änderung von Gebührensätzen den Vertrauensschutz infrage?
- Einführung einer allgemeinen Gebührenpflicht für Lebensmittelkontrollen mit einer rückwirkenden Geltung von sieben Jahren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen und einer Staffelung der Gebühren nach der Anzahl der geschlachteten Tiere; Rechtfertigung höherer Gebühren für kleinere Betriebe, Anwendung des Prinzips „Kleine Betriebe, kleine Auflagen, große Betriebe, große Auflagen“, Anwendung des Artikels 27 Abs. 5 der europäischen VO (EG) 882/2004 zur Berücksichtigung der Belange kleinerer traditionell arbeitender Betriebe bei der Festlegung der Gebühren, Erhebungsaufwand für die Betriebe zur rückwirkenden Ermittlung der Gebühren, Rechtfertigung des Aufwands aus betriebswirtschaftlicher Sicht, Kostenträger des Ermittlungsaufwands, Rückerstattung nach der neuen Gebührenordnung zuviel gezahlter Gebühren, Auswirkungen auf den Vertrauensschutz und den Verbraucherschutz -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Frank Oesterhelweg (CDU), Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU), Gerda Hövel (CDU), Martin Bäumer (CDU), Karin Bertholdes-Sandrock (CDU), Karl-Heinz Bley (CDU), André Bock (CDU), Christian Calderone (CDU), Helmut Dammann-Tamke (CDU), Clemens Große Macke (CDU), Ingrid Klopp (CDU), Editha Lorberg (CDU), Annette Schwarz (CDU), Gudrun Pieper (CDU), Heiner Schönecke (CDU) 20.07.2015 Drucksache
17/4003 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 02.09.2015 Drucksache
17/4198 (S.1-4)
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