Inklusiver Unterricht
Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern
- Kritik von Elternvertretern und Lehrkräften im Sinne eines Presseartikels der HAZ vom 11.05.2017 unter der Überschrift "Eltern und Lehrer fordern eine Pause bei der Inklusion: Elternvertreter drängen das Land zu weniger Tempo bei der Inklusion - mit Rücksicht auf Schüler mit Behinderung ...."; Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an allen Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen seit Beginn der Einführung der inklusiven Schule (in absoluten Zahlen und prozentual für jedes Schuljahr und jeden Schuljahrgang einzeln - für alle Schuljahrgänge [nicht nur für die bereits inklusiv beschulten]), an die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf anzulegende Kriterien, Gewährleistung einer landesweit einheitlichen Feststellungspraxis (unabhängig von den konkret vor Ort handelnden Personen),
Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler, Auswirkungen der Feststellung eines Bedarfs auf die jeweilige Schule des Kindes, inhaltliche, formale und/oder rechtliche Änderungen bei der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung innerhalb der letzten fünf Jahre (Datum, Begründung), Zuständigkeiten, Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Evaluation der Wirksamkeit des Feststellungsverfahrens -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ulf Thiele (CDU), Kai Seefried (CDU) 01.06.2017 Drucksache
17/8254 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 07.07.2017 Drucksache
17/8447 (S.1-6)
|