Gemeinschaftsunterkunft
Was tut die Landesregierung, um Flüchtlinge in Niedersächsischen Sammelunterkünften zu schützen?
- Bezug auf Gewaltvorkommnisse in Flüchtlingsunterkünften, u. a. Misshandlung von Asylbewerbern durch Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes in einer Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen; Kenntnisse über entsprechende Vorfälle in Niedersachsen, Schutz der Flüchtlinge in Sammelunterkünften vor Gewalt innerhalb der Unterkunft sowie vor Gewalt von außen, Regelungen zur Unterbringung, Sicherung von Sozialstandards, Sozialstandards für andere Zuwanderer (z. B. Werkarbeiter), Aufsichtsmaßnahmen über die Flüchtlingsunterbringung, Situation in privat geführten Sammelunterkünften (Unternehmen, beauftragter Wachdienst), Sicherung einer schnellstmöglichen Wohnungsunterbringung, Änderungen bei den Landesaufnahmebehörden, Vorgehen nach Streitigkeiten im Drogenmilieu mit einem Toten in einer Flüchtlingsunterkunft in Wolfsburg -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ansgar-Bernhard Focke (CDU), Angelika Jahns (CDU) 06.10.2014 Drucksache
17/2141 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 27.02.2015 Drucksache
17/3068 (S.3-8)
- Ergänzung (Antwort) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 27.05.2015 Drucksache
17/3583 (1 S.)
hier: Verzicht auf Namensnennung von Betreiberfirmen der Wohnheime sowie von Wachdienstunternehmen in öffentlicher Drucksache, mögliche Information in nicht-öffentlicher oder vertraulicher Sitzung der Fachausschüsse - Rechtsprechung Staatsgerichtshof (Leitsätze zum Urteil vom 29.1.2016 - StGH 2/15):
Ministerialblatt Nr 7 24.02.2016 S. 230-236
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