Barrierefreiheit
Hält die Landesregierung die unzureichende Barrierefreiheit an den Bahnhöfen in Suderburg und Bad Bevensen für akzeptabel?
- Hinnehmbarkeit bzw. Akzeptanz der von Fragesteller detailliert beschriebenen Situation für behinderte und mobilitätseingeschränkte Personen an den Bahnhöfen in Suderburg und Bad Bevensen, evtl. Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, Verantwortungsbewusstsein für gehbehinderte und gebrechliche Menschen, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Notwendigkeit des Einbaus von Aufzügen, Aufnahme der genannten Bahnhöfe in das Programm "Niedersachsen ist am Zug III", Aufnahme geringer frequentierter Stationen (täglich unter 1 000 Fahrgäste) in das vorgenannte Förderprogramm und Ausstattung mit Aufzügen, Anzahl vorhandener Aufzüge -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Reinhold Hilbers (CDU) 11.02.2015 Drucksache
17/2956 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 19.03.2015 Drucksache
17/3236 (S.3-4)
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