Geschwindigkeitsbegrenzung
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen und -kontrollen gibt es auf innerstädtischen niedersächsischen Landesstraßen?
- Teilstücke zweispuriger Landesstraßen mit durchgängigem Tempo-30-Limit, Begrenzung auf Abend- und Nachtstunden (nach 18 oder 20 Uhr), Gründe für die Geschwindigkeitsbeschränkungen, Tempokontrollen, zusätzliche geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen (Schwellen, Schikanen u. a.), vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf ein Tempo unter 30 km/h an vierspurigen Landesstraßen, bekannte Beispiele von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ein Tempo unter 30 km/h an Bundes- und/oder Landesstraßen aus anderen Bundesländern -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Christian Calderone (CDU), Dr. Stephan Siemer (CDU) 03.03.2015 Drucksache
17/3094 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 15.04.2015 Drucksache
17/3362 (S.2-3)
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