Glücksspiel
Was tut die Landesregierung gegen illegale Sportwetten? (3. Anfrage zum Thema)
- Nachfrage zu den Drucksachen 17/2034, 2395 und 2771; Erkennbarkeit der im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.11.2014 aufgesuchten 257 Betriebsstätten als „Sportwettbüros“, Durchführung von Sportwetten "im Verborgenen", Meldung von Sportwettbüros oder entsprechender Ladenlokale durch die Behörden an das Ministerium für Inneres und Sport als Glücksspielaufsichtsbehörde, Anbieter/Eigner der aufgesuchten 257 Betriebsstätten, Anzahl der Betriebsstätten der ausgesprochenen zwölf Untersagungsverfügungen, Vereinbarkeit der Anzahl von zwölf Untersagungsverfügungen mit der Anzahl von 74 eingeleiteten Anhörungsverfahren, Klage vor Verwaltungsgerichten gegen Untersagungsverfügungen, Anzahl tatsächlich geschlossener Betriebsstätten, Durchsetzung von Untersagungsverfügungen durch Vollstreckungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, Vorhandensein von Rechtsbelehrungen (Anordnung der sofortigen
Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO oder andere Rechtsgründe), Durchführung einer Länderabfrage über die Anzahl der Untersagungsverfügungsverfahren in anderen Bundesländern im Zeitraum vom 01.03.2013 bis 31.10.2014, Verhängung von Geldbußen im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.11.2014 infolge glücksspielrechtlicher Ordnungswidrigkeiten gem. § 26 Abs. 2 des Nds Glücksspielgesetzes oder auf anderen Rechtgrundlagen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Heiner Schönecke (CDU) 24.03.2015 Drucksache
17/3245 (3 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 30.04.2015 Drucksache
17/3455 (S.3-5)
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