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Plenum im Niedersaechsischen Landtag Hannover

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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort 05.06.2015 Drucksache 17/3654 (4 S.)
Zugang: öffentlich

Gehört zum Vorgang:

Islamischer Religionsunterricht

Zwischen Kopftuchurteil und "Idschaza“ - Welche Voraussetzungen gelten für Lehrkräfte im islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen?

- Vorhandensein der Idschaza (islamische Lehrererlaubnis) bei allen derzeit in Niedersachsen eingesetzten Lehrkräften für islamischen Religionsunterricht, Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Fach „Islamische Religion“, Veränderung der Einstellungsvoraussetzungen bzw. -bedingungen seit Dezember 2013, akuelle Deckung des Bedarfs an islamischen Religionslehrkräften und künftige Entwicklung, Bedarfsdeckung ohne Herabsetzung der Qualitätsanforderungen, Veränderungen durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen für die Einstellungsvoraussetzungen und -bedingungen im Fach „Islamische Religion“ und in anderen Fächern, Auswirkungen auf die übrigen Bereiche des Landesdienstes (z. B. Polizeidienst, Justizvollzug, Richterdienst und allgemeine Verwaltung) -

  • Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Björn Thümler (CDU), Kai Seefried (CDU) 28.04.2015 Drucksache 17/3397 (1 S.)
  • Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 05.06.2015 Drucksache 17/3654 (S.1-4)

Quelle: Landtagsdokumentationssystem Niedersachsen (NILAS); Stand: 08.01.2021
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