Zahlungsverkehr
Unterbrechung von Zahlungsströmen, sogenanntes Financial Blocking, als Vollzugsmaßnahme gegen in Deutschland nicht zugelassene Glücksspielanbieter
- Glücksspielstaatsvertrag, Zuständigkeit des niedersächsischen Innenministeriums für die Umsetzung des Financial Blocking gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV, Bewertung der rechtlichen Vorbehalte u. a. des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten gegen Financial Blocking "unter Beachtung des Datenschutzrechts nicht möglich" und seiner Zweifel an der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, Vollzug der o. g. Bestimmung, vorherige Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielanbieter (evtl. Blacklist), Ermächtigungsgrundlage, Kriterien, deutschlandweite Anordnungen, praktische Umsetzungsmöglichkeiten durch deutsche Banken, Bewertung der baden-württembergischen Einschätzung (s. Drucksache 15/1707 vom 11.05.2012), ausschließliche Beeinträchtigung des Dienstleistungsangebots der deutschen Banken (Kollateralschäden, Schädigung des
Geschäftsmodells), Anwendung der Maßnahme ausschließlich bei Vorliegen von unanfechtbaren und letztinstanzlich bestätigten Untersagungsverfügungen, denkbare Entschädigungen bei Regressansprüchen von Banken und Glücksspielanbietern, finanzielle Vorsorge u. a. -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Christian Dürr (FDP), Jörg Bode (FDP), Jan-Christoph Oetjen (FDP) 28.04.2015 Drucksache
17/3412 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 11.06.2015 Drucksache
17/3683 (S.1-6)
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