Versetzung von Schülern
Versetzungen im Gymnasialzweig der Oberschulen - Liegt eine Ungleichbehandlung vor?
- Hinweis auf Ungleichbehandlungen bei der Anwendung des § 9 (Notendurchschnitt für die Versetzung in den nächsthöheren Schuljahrgang eines Gymnasialzweig einer Oberschule) bzw. des § 16 (Notendurchschnitt für den Übergang von der Realschule in das Gymnasium) der sogenannten Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung, Beantwortung des entsprechenden Schreibens des Schulelternrates der Oberschule Borkum durch das Kultusministerium, Möglichkeiten zur gezielten Anrechnung der Noten in den Z-Kursen zugunsten der Durchschnittsnote in den übrigen Pflicht-und Wahlpflichtfächern, Befürwortung der sinngemäßen Anwendung der Bedingungen für den Übergang von der Realschule auf das Gymnasium für Versetzungen innerhalb der Oberschule -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ulf Thiele (CDU) 20.05.2015 Drucksache
17/3528 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 23.06.2015 Drucksache
17/3732 (S.1-3)
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