Richtlinie der EU
Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in Niedersachsen - Ist das Umweltministerium fachlich darauf vorbereitet?
- Nachfrage zu den Antworten der Landesregierung auf eine erste Kleine Anfrage zum Thema (s. Drs 17/2786 und 17/3224); notwendige Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Richtlinie (hier: Baugesetzbuch, Zivil- und Katastrophenhilfegesetz, Nds Katastrophenschutzgesetz), Tätigwerden des Landes erst nach Vorlage bundesrechtlicher Änderungen im Gegensatz zum Vorgehen in Baden-Württemberg, Zustandekommen der Anzahl von ca. 550 betroffene niedersächsische Unternehmen, nicht mögliche Präzisierung der Anzahl der mit gefährlichen Stoffen umgehenden niedersächsischen Unternehmen, Eindruck auf die Bevölkerung, Herausgabe einer dritten Richtlinie anstatt Erweiterung der Seveso-II-Richtlinie angesichts nicht vorhandener wesentlicher Änderungen bzw. Sicherheitsanforderungen, Produktbezeichnungen und Herstellerfirmen der notwendigem neuen technischen Sicherheitssysteme, Förderung der Einführung
technischer Überwachungssysteme zur Kontrolle der Einhaltung der Pflichten aus der Seveso-III-Richtlinie, vorhandene technische Systeme und Hilfsmittel der Gewerbeaufsichtsämter, Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme des "Kompetenzzentrums Großschadenslagen" -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Martin Bäumer (CDU) 15.04.2015 Drucksache
17/3349 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 04.07.2015 Drucksache
17/3876 (S.2-6)
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