Vogelschutzgebiet
"Land trickst mit Vogelschutzgebiet“ - Handelt der Umweltminister nach Recht und Gesetz?
- Versuch zur Abwendung des Rückbaus einer rechtswidrig errichteten Umgehungsstraße um den Ferienort Bensersiel (Esens) durch Erweiterung eines Vogelschutzgebietes; Kabinettsbeschluss zur Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes vom 02.02.2015 trotz naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Einwendungen, Einfluss von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts aus 2014 zur Rechtswidrigkeit des Straßenbaus, Herkunft und Erhebungszeitpunkt der ornithologischen Bestandsdaten, Vereinbarkeit des angewendeten Verfahrens der Datenerhebung mit dem Schutzregime des Natura-2000-Netzes und seinem Aktualitäts- und Vorsorgeprinzip, gutacherliche Beurteilung der an die EU-Kommission gemeldeten Erweiterungsfläche, Vorkommen an wertbestimmenden Vogelarten, Kontakte zwischen dem Umweltministerium und dem in Dortmund wohnenden Eigentümer der vom Straßenbau betroffenen
Flächen, Klärung der Angelegenheit zusammen mit dem Landkreis Wittmund und der Stadt Esens, Haftungsrisiko bei Ablehnung der gemeldeten Fläche durch die EU-Kommission, Verzicht auf Aufnahme des faktischen Vogelschutzgebietes auf einer Teilfläche östlich von Bensersiel in die Neuabgrenzung -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Martin Bäumer (CDU) 21.04.2015 Drucksache
17/3393 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 27.07.2015 Drucksache
17/4015 (S.2-7)
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