Straftat
Stellen sich sogenannte Tierschutzaktivisten über das Gesetz?
- Nachfrage zur Antwort der Landesregierung in Drucksache 17/1183; politische Motivation der Urheber der beiden Brandstiftungen im Landkreis Harburg und in Meppen nach Kenntnis der Landesregierung (militante "Tierschutz- oder Tierrechtsszene"), Höhe des von "Tierschutzaktivisten" durch Brandstiftungen seit 2009 insgesamt verursachten Schadens, Gesamtzahl von Sachbeschädigungen mit einem Tierschutzhintergrund seit 2009, Schadenhöhe, Einbrüche in deutsche und niedersächsische Ställe, Aufklärung, ermittelte und verurteilte Täter (ggf. Tierschutzaktivisten zuzuordnen), bei Einbrüchen getötete Tiere, illegale Film- und Fotoaufnahmen, Seuchenproblematik bei Einbrüchen (evtl. mit folgenden veterinärmedizinischen Eingriffen und Medikationen, Kosten), Schutz von Bio- oder Freilandhühnern oder Outdoorhaltungen in der Schweinezucht und anderen Außenhaltungen; Abhilfe und Schutzmaßnahmen gegen
diese Form der organisierten Kriminalität, Eignung des Einschleusens von V-Personen in Gruppen von Tierrechtsaktivisten zur frühzeitigen Erkennung geplanter Aktionen, fehlende Berichterstattung über Aktionen in offiziellen Reports (z. B. von LKA, BKA), notwendige Präventionsmaßnahmen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Frank Oesterhelweg (CDU), Helmut Dammann-Tamke (CDU), Angelika Jahns (CDU), Thomas Adasch (CDU) 19.05.2015 Drucksache
17/3518 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 29.07.2015 Drucksache
17/4023 (S.2-9)
|