Erdkabel
SuedLink: Was versteht die Landesregierung unter "aktueller Stand der Technik“, „was technisch möglich ist, muss auch gesetzlich möglich sein“ und "technologieoffen“?
- Umfang der Erdverkabelung; Definition der oben genannten Begriffe, Vorgehen angesichts der im Gesetzentwurf der Bundesregierung formulierten Bedenken gegenüber dem vollumfänglichen Einsatz im realen Netzbetrieb, Umsetzung des von MU Wenzel formulierten Grundsatzes "Was technisch möglich ist, muss auch gesetzlich möglich sein" vor dem Hintergrund der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit, Bewertung des Vorschlags der Firma Infranetz AG zur kompletten Erdverkabelung von Sued-Link; s. a. Drucksache 17/2953, Drs 17/3239 und Drs 17/3106 -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Axel Miesner (CDU) 25.06.2015 Drucksache
17/3775 neu (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 10.08.2015 Drucksache
17/4084 (S.1-3)
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