Windenergie
Infraschall: Wie bewertet die Landesregierung das "Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ des Bürgerforums Energieland Hessen?
- Einforderung eines Mindestabstands von 1 000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen laut Faktenpapier des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Bewertung, Ablehnung von Mindestabständen durch die Niedersächsische Landesregierung und Verweis auf das Umweltbundesamt und die TA Lärm, Berücksichtigung des "Faktenpapiers" für Änderungen am Windenergieerlass des Landes -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Axel Miesner (CDU) 25.06.2015 Drucksache
17/3783 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 18.08.2015 Drucksache
17/4130 (S.1-2)
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