Kinderbetreuung
Für wie viele Betreuungskräfte in den niedersächsischen Kindertagesstätten wird eine verminderte Finanzhilfepauschale gezahlt?
- Unterschiedliche Förderhöhe für Drittkräfte im Fall der Beschäftigung einer Fachkraft (985 Euro je Jahreswochenstunde) und der Drittkräfte mit Bestandsschutz, die nicht im Sinne des § 4 Abs. 4 KiTaG als geeignete Fach- oder Betreuungskräfte gelten (547 Euro je Jahreswochenstunde, zeitliche Befristung bis zum 31.07.2020); Anzahl der gegenwärtig nach der Übergangsregelung beschäftigten dritten Betreuungskräfte insgesamt sowie Anteil der aufgrund fehlender Qualifizierung geringer geförderten Betreuungskräfte, Aufteilung nach Landkreisen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ulf Thiele (CDU) 21.07.2015 Drucksache
17/3999 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 23.09.2015 Drucksache
17/4320 (S.1-4)
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