Wildtier
Wie geht die Landesregierung mit dem Wolf um?
- Durchführung des Wolfsmonitorings; Genutzter Fallentyp (Käfigfalle) für den Wolfsfang, weitere Hilfsmittel (z. B. Lockstoffe), Fang und Narkotisierung säugender Wolfsfähen während der Jungtieraufzuchtphase, Ausstattung der gefangenen Wölfe mit Senderhalsbändern, Sendungsempfänger der Ortungspunkte der Individuen, Einbindung der im Wolfsmanagement integrierten Institutionen in die Datenauswertung, Veröffentlichung der Daten, Kosten für die Beauftragung externer Experten, Anleitung von Personen (Wolfsberatern) aus Niedersachsen für künftige Fangaktionen, Filmaufnahmen der Besenderung, Verfügbarkeit des Filmmaterials für Lehrzwecke, Einstufung der Verwendung von Tellereisen zum Wildtierfang als tierschutzwidrig durch den Niedersächsischen Tierschutzbeirat, Beantragung der Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes für das Besenderungsvorhaben,
Erstattung von 50 % der Kosten für ein am 18.05.2015 gerissenes Pferdefohlen aufgrund einer nicht sicheren Zuordnung als Wolfsriss, Anwendung auf acht Fälle aus der Übersicht über gemeldete Nutztierrisse mit einer ebenfalls nicht möglichen Zuordnung zum Wolf als Verursacher sowie in künftigen Fällen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ernst-Ingolf Angermann (CDU) 20.07.2015 Drucksache
17/4001 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 10.11.2015 Drucksache
17/4624 (S.1-3)
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