Chemieunfall
"Behördenmikado“ in Niedersachsen bei Großbränden von Chemiefabriken?
- Ausschluss einer Gefährung der Bevölkerung beim Großbrand in einer Chemiefabrik am 23.07.2015 in Altencelle/Celle, Gefährdungspotenzial, freigesetzte Schadstoffe, Probenentnahme, Uneinigkeit der Behörden bezüglich der Zuständigkeiten (Stadtverwaltung, Landkreis, Gewerbeaufsicht), Klärung der behördlichen Zuständigkeiten, Darstellung und Bewertung der bauleitplanerischen Situation (B- und F-Planebene) vor Ort, Abstand zwischen dem Gewerbebetrieb Bachl und der nächstgelegenen Wohnbebauung, Vorlage aller erforderlichen Brandschutzpläne bei den Einsatzkräften vor Ort, Brandvorsorge- und Löscheinrichtungen des abgebrannten Produktionsgebäudes, Bewertung der Arbeit der "Blaulichtkräfte" vor Ort, Erkenntnisse über Schaulustige, Optimierungsbedarf beim Zusammenwirken der zuständigen Behörden bei Schadenslagen, Sicherstelldung des Erhalts aller erforderlichen behördlichen Informationen für
die betroffenen Bürger -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Jörg Bode (FDP) 13.08.2015 Drucksache
17/4097 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 27.11.2015 Drucksache
17/4827 (S.1-6)
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