Radioaktiver Abfall
Offenhaltung des Bergwerks Gorleben - Läuft das alles nach Recht und Gesetz?
- Inhalte des Gesamtkonzepts Reine Offenhaltung Gorleben (GROG) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS); Verzicht auf Beteiligung des Betriebsrats des Untersuchungsbergwerkes Gorleben an der Erstellung und Umsetzung des GROG, Vereinbarkeit des GROG mit bestehenden Gesetzen, Vermeiden einer Gefährdung von Mitarbeitern und Außenstehenden trotz der reduzierter Überwachung, Betriebssicherheit, Gründe für den Rückbau der Umfassungsmauer, Kosten im Fall eines notwendigen Neubaus der Mauer bei Rückbau des Bergwerks, Kosten durch die im GROG beschriebenen Maßnahmen und Kostenträger, Zerteilung des Bergwerks in kleine Segmente und Entlassung nicht benötigter Flächen und Anlagen aus der Bergaufsicht, Fahrzeugstilllegungen ohne Abstimmung mit dem Betrieb, Erforderlichkeit eines Abschlussbetriebsplans für die nachsorgefreie Entlassung aus der Bergaufsicht (§§ 53 und 69 Bundesberggesetz),
Vereinbarkeit mit § 29 Standortauswahlgesetz -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Karin Bertholdes-Sandrock (CDU), Martin Bäumer (CDU) 26.11.2015 Drucksache
17/4695 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 28.01.2016 Drucksache
17/5093 (S.2-4)
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