Berufsbildende Schule
Entgelte der berufsbildenden Schulen aus Lehrgängen und Ergänzungsangeboten
- Überlassung eines Sechstels der von den Schulen für Lehrgänge und Ergänzungsangebote in Rechnung gestellten Entgelte an die öffentlichen berufsbildenden Schulen (§ 54 NSchulG); Höhe der Einnahmen aus Entgelten in den Jahren 2013/2014 und 2014/2015, Zusammensetzung der Maßnahmen und Entgelte an den jeweiligen Schulen im Einzelnen, Bezahlung durch Maßnahmenträger (tabellarisch Auflistung nach: berufsbildende Schule, Maßnahmenträger, vereinbartes Entgelt, tatsächlich gezahltes Entgelt, Anteil der Schule, Anteil des Schulträgers, an Schule gezahlt, an Schulträger gezahlt), bisher nicht bezahlte Entgelte, Kontrolle des Zahlungseingangs, Zuständigkeit für die tatsächliche Verwendung, von der Berechnung der Entgelte bis zur Zurverfügungstellung der Mittel durch das Land verstrichene Zeiträume, Umfang der Nutzung der Möglichkeit nach § 54 Abs. 5 NSchulG (Überlassung eines höheren Anteils
als den Pflichtanteils an den Entgelten an die berufsbildenden Schulen zur eigenen Bewirtschaftung) -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Björn Försterling (FDP), Almuth von Below-Neufeldt (FDP), Sylvia Bruns (FDP), Christian Dürr (FDP) 12.10.2015 Drucksache
17/4440 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 02.02.2016 Drucksache
17/5099 (S.1-3)
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