Inklusiver Unterricht
Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung zur Absicherung der vorangeschrittenen inklusiven Beschulung im Landkreis Uelzen vor?
- Auflösung der bisherigen vier Förderschulen und Zusammenfassung zu einem Förderzentrum mit der Funktion als zentrales Beratungs- und Förderzentrum, Feststellung einer landesweiten Vorreiterrolle und Feststellung von Defiziten bei der erforderlichen Rechtssicherheit; Zustimmung der Landesregierung zu der Feststellung der MK in ihrer Rede am 18.02.2015 (PlPr 17/57 S. 5442, Zitat: "Sie können noch so viele bunte Karten malen: Es bleibt beim Grundsatz, dass Schulträger im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsrechte für die Gestaltung der Schullandschaft vor Ort verantwortlich sind."); von der Landesregierung zur Absicherung der vorangeschrittenen inklusiven Beschulung im Landkreis Uelzen vorgesehene Maßnahmen (mittlere Leitungsebene zur wirkungsvollen Durchsetzung des pädagogischen Konzepts, Stärkung der personellen Ressourcen, Erfahrungsaustausch), für die künftige inklusive Arbeit und
Beratung vor Ort vorgesehene Rechtssicherheit für das Beratungs- und Förderzentrum des Landkreises Uelzen nach Auslaufen der Förderschulklassen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Jörg Hillmer (CDU) 07.03.2016 Drucksache
17/5358 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 05.04.2016 Drucksache
17/5533 (S.2-4)
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