Freiwilliges soziales Jahr
Warum verbietet die Landesregierung Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Kirchen und anderen Einrichtungen beim Einsatz von FSJlern im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes?
- Neuregelung des Einsatzes von Freiwilligen im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) mit Erlass des MK vom 16.12.2015 zum 01.08.2016; im aktuellen Schuljahr stattfindender vollständiger und teilweiser Dienst von FSJlern an Schulen und Kooperationsprojekten von mehreren Schulen und an einer Schule als auch einem Verein, einer Kirchengemeinde und an anderen Einrichtungen, Zahlen für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015, beabsichtigter Einsatz von FSJlern an Schulen im Schuljahr 2016/2017, wahrgenommene Tätigkeiten, Beurteilung ihres geleisteten Beitrags, Gründe für das Verbot und die späte Bekanntgabe des o. g. Erlasses, Abstimmungen mit den Trägern des FSJ im Vorfeld der Neuregelung, Ausgleich der künftig wegfallenden Unterstützung durch FSJler; Zulassung von Ausnahmen, Veränderung der Rechtlage (s. Drucksache 17/3470 (S.23-25); geplante Regelungen für den
Bundesfreiwilligendienst, Herausgabe von Informationen - -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Gerda Hövel (CDU), Martin Bäumer (CDU), Christian Calderone (CDU), Burkhard Jasper (CDU), Clemens Lammerskitten (CDU), Volker Meyer (CDU) 13.04.2016 Drucksache
17/5582 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 18.05.2016 Drucksache
17/5757 (S.1-6)
|