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Plenum im Niedersaechsischen Landtag Hannover

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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort 27.06.2016 Drucksache 17/6090 (8 S.)
Zugang: öffentlich

Gehört zum Vorgang:

Maßregelvollzug

Welche Gutachten wurden wann im Fall des kranken Straftäters erstellt, der versucht haben soll, in Wunstorf eine 73-jährige Frau zu töten?

- Grund seiner Verurteilung (Straftat), der Entscheidung des Gerichts über die Unterbringung gemäß § 63 oder gemäß § 64 StGB zugrunde liegende Gutachten, Termine der jeweiligen Gutachtenerstattung, Ermittlung (Berechnung) der gesetzlichen Höchstfrist der Unterbringung (§ 64 StGB), während der Unterbringung im MRVZN Moringen von internen und externen Stellen aus jeweiligen Anlässen erstellte Gutachten und daraus folgende Konsequenzen, der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung durch die zuständige Strafvollstreckungskammer im September 2013 zugrunde liegendes Gutachten, Termin (genaues Datum) der befristeten Wiederinvollzugsetzung/Krisenintervention nach § 67 h StGB und genaues Datum von deren Beendigung, Ort der Unterbringung des Straftäters während der Krisenintervention, dem Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung durch die zuständige Strafvollstreckungskammer Anfang 2015 zugrunde liegendes Gutachten, Gründe für die Aufnahme des Straftäters in den offenen Maßregelvollzug im März 2015 trotz vom Gericht widerrufener Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung, Urheber und Grund der Genehmigung vom Juni 2015 zur Wohnungssuche und Probewohnen des Straftäters in der Region Hannover (ggf. einschlägiges Gutachten), dem Straftäter bei der Wohnungssuche gewährte Unterstützung, Zulässigkeit einer weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug zum Vollzug des Strafrestes bei vom Gericht festgestellter Erledigung der Maßregel wegen Erreichens der gesetzlichen Höchstfrist, Höhe der noch zu verbüßenden Reststrafe im März 2016, Möglichkeit zum Verbleib in seiner eigenen Wohnung trotz vom Gericht angeordneten Vollzugs des Strafrestes im Maßregelvollzug, Träger dieser Entscheidung, Auftraggeber für das bei Feststellung der der Erledigung der Maßregel durch das Landgericht Göttingen nicht vorliegende Gutachten, zwischenzeitliche Vorlage und Ergebnisse, Rechtfertigung des Verbleibs des Straftäters in seiner Wohnung durch dieses Gutachten, Entscheidungsträger, den Verbleib in der eigenen Wohnung letztlich rechtfertigende Gründe -

  • Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Volker Meyer (CDU), Dr. Max Matthiesen (CDU), Burkhard Jasper (CDU), Petra Joumaah (CDU), Gudrun Pieper (CDU), Annette Schwarz (CDU), Reinhold Hilbers (CDU) 18.05.2016 Drucksache 17/5772 (2 S.)
  • Antwort Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 27.06.2016 Drucksache 17/6090 (S.2-8)

Quelle: Landtagsdokumentationssystem Niedersachsen (NILAS); Stand: 08.01.2021
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Infothek des Niedersächsischen Landtages.