Hund
Schulhunde - Wer bellt denn da im Klassenzimmer?
- Vorhandensein von 52 Schulen in Niedersachsen mit einer Selbstverpflichtung zur hundegestützten Pädagogik (HuPäSch); Beurteilung des Schulhundkonzepts, rechtliche Grundlage, Rahmenvorgaben des Landes, Anzahl der Schulhunde pro Schulform, notwendige Zustimmungen (Schulleitung, Gesamtkonferenz, Schulvorstand, Eltern, Schüler, Schulträger, Gesundheitsamt, Landesschulbehörde usw.), Umgang mit Einsprüchen Beteiligter, Umgang mit einer Hundeallergie, Sicherung von Tierschutzbelangen, Einsatzvorraussetzungen des Hundes (Hundeschule, Wesenstest, Begleithundeprüfung usw.), Voraussetzungen der begleitenden Lehrkräfte, räumliche Voraussetzungen (z. B. Rückzugsräume für Hunde), Kostenübernahme (Nahrung, Unterbringung, Impfungen, Entwurmungen, Haftpflichtversicherung usw.), sonstige Regelungen für das Halten von Tieren jeglicher Art an Schulen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Björn Försterling (FDP), Almuth von Below-Neufeldt (FDP) 07.06.2016 Drucksache
17/5967 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 13.07.2016 Drucksache
17/6113 (S.1-5)
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