Zahnärztliche Behandlung
Verlangt § 4 AsylbLG vom Arzt eine Diagnose ohne Untersuchung?
- Berechtigung der Landkreise zur Verweigerung der Ausstellung eines Behandlungsschein für einen über akute Zahnschmerzen klagenden Asylbewerber aufgrund der Einschätzung des zuständigen Sachbearbeiters, für eine Entscheidung über erforderliche Behandlungsmaßnahmen akuter Schmerzzustände im Sinne des o. g. Paragrafen zuständige Person, Art der vom behandelnden Arzt verpflichtend und berechtigt durchzuführenden Handlungen zur Feststellung eines akuten Schmerzzustandes, abrechenbare Handlungen im Rahmen der Diagnose eines akuten Schmerzzustandes, Vorliegen landesweit einheitlicher Vorgaben oder Empfehlungen für die Ärzteschaft zur Darstellung abrechnungsfähiger Leistungen im Sinne von § 4 AsylbLG oder Ermessensentscheidung der Landkreise -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Karl-Heinz Bley (CDU) 23.01.2017 Drucksache
17/7300 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 16.02.2017 Drucksache
17/7443 (S.1-3)
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