Polizeiausrüstung
Rüstet Niedersachsens Polizei wirklich auf?
- Anzahl von vorhandenen sogenannten Sturmgewehren unterschiedlichen Kalibers, Planungen zur Anschaffung neuer Schusswaffen auf dem Leistungsniveau der Sturmgewehrmodelle G 36, G 3 oder der AK 47 (Kalaschnikow), Anzahl von bei der Landespolizei vorhandenen Maschinenpistolen vom Typ MP 5, Beschaffung weiterer Modelle dieses oder eines anderen Typs, Eignung der neu beschafften Schutzwesten bei Beschuss aus o. g. Sturmgewehren, Verteilung auf die Dienststellen, bei den Terroranschlägen in den Jahren 2015 und 2016 eingesetzte Sturmgewehrtypen, bei Straftaten in den Jahren 2015 und 2016 von Mitgliedern der ehemaligen linksextremistischen RAF mitgeführte Sturmgewehre (AK 47) und Panzerfäuste, waffentechnische Spezifikation der vorgenannten Waffen (z. B. Kampfentfernung, Durchschlagskraft), ausreichende Wirksamkeit der MP 5 gegenüber mit Sturmgewehren ausgerüsteten Terroristen, Anzahl und
Modelle vorhandener Panzerfahrzeuge bei der Polizei und deren Einsatzfähigkeit gegen schwer bewaffnete Täter, Planungen zu Neubeschaffungen, für Auseinandersetzungen mit Terroristen vorgesehene Polizeikräfte (Standorte, Personalumfang, Ausrüstung), aus dem Berliner Weihnachtsmarktanschlag am 19.12.2016 für die Ausrüstung der Polizei gezogene Konsequenzen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Thomas Adasch (CDU), Angelika Jahns (CDU) 27.02.2017 Drucksache
17/7500 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 29.03.2017 Drucksache
17/7696 (S.2-7)
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