Schulwahl
Aufnahmeverfahren an Göttinger Gesamtschulen
- Nachfrage zur Antwort der Landesregierung in Drucksache 17/7350 (S.47-48); Möglichkeit zur Begrenzung der Aufnahme an Gesamtschulen bei Überschreitung der Aufnahmekapazitäten (§ 59 Abs. 1 NSchG) unter der Voraussetzung der Vorhaltung entweder einer Hauptschule, einer Realschule und eines Gymnasiums oder einer Oberschule und eines Gymnasiums im Bereich des Schulträgers, ausschließliches Angebot von fünf Gymnasien und vier Gesamtschule nach Auslaufen der letzten Haupt- und Realschulen im Bereich der öffentlichen weiterführenden Schulen in Göttingen; für das kommende Schuljahr von den Gesamtschulen anzuwendendes Aufnahmeverfahren, evtl. nutzbare Spielräume bei dessen Gestaltung, Anmeldetermine für das kommende Schuljahr für Gesamtschulen und Gymnasien, ggf. Verpflichtung der Göttinger Gesamtschulen zur Aufnahme aller Göttinger Schüler -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Björn Försterling (FDP), Christian Grascha (FDP) 07.03.2017 Drucksache
17/7564 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Kultusministerium 03.04.2017 Drucksache
17/7771 (S.1-2)
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