Fußball
Kopplungsgeschäfte beim Erwerb von Eintrittskarten für Fußballspiele: Prüfverfahren der Landeskartellbehörde
- Nachfrage zu Drucksache 17/4976; Anzahl der Mitarbeiter/Volljuristen in der Landeskartellbehörde und pro Jahr geprüfte Vorgänge, Einstufung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.05.1987 als nicht einschlägig (Prüfvermerk), Bewertung von Kombitickets d. h. der Koppelung von Karten an die Anreise mit einem vorgegebenen Verkehrsmittel angesichts damit verbundener Einschränkung der Verbraucherfreiheit, Notwendigkeit einer "sachlichen Rechtfertigung", Prüfung der sicherheitsbezogenen Argumente durch die Landeskartellbehörde, hier bei der Partie zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 im April 2014, Nutzung externen Sachverstands, grundsätzliche Geeignetheit von Kombitickets bei Risikostspielen in Überlagerung kartellrechtlicher Bedenken -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Jan-Christoph Oetjen (FDP), Jörg Bode (FDP), Christian Grascha (FDP) 17.05.2017 Drucksache
17/8137 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 22.06.2017 Drucksache
17/8360 (S.1-4)
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