Glücksspielstaatsvertrag
Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages?
- Beibehaltung einheitlicher Länderregelungen oder unterschiedliche Regulierung im Rahmen der Eigenständigkeit der Länder; Marktanteil von Onlineglücksspielen mit Lizenzen in EU-Ländern und ohne nationale Konzession in Deutschland, Entwicklung dieses Marktanteils seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages, Instrumente zur Durchsetzung des Internetverbots (§ 4 Abs. 4 GlüStV) und des Mitwirkungsverbots (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV), Erfolge, an Anbieter von sonstigen Online-Glücksspielen mit Lizenzen in EU-Ländern und ohne nationale Konzession bisher zugestellte Anzahl bestandskräftiger Verbotsverfügungen und eingeleitete Ermittlungsverfahren mit tatsächlichen Verurteilungen, auf Betreiben der Landesregierung geschlossene Onlineglücksspielangebote (Pages), ohne datenschutzrechtliche Ermächtigung eingesetztes "Financial Blocking" als Fall der Vorratsdatenspeicherung,
Feststellung illegalen Verhaltens von Spielern, Geolokalisierung über die IP-Adresse, Eingriff in die Privatsphäre, Grundrechtsschutz, Erkennbarkeit lizensierter Angebote, Einhaltung des Mitwirkungsgebots bei in Deutschland illegalen Glücksspielen durch Zahlungsdienstleister, Haftungsrisiken, Heranziehung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes, Datenspeicherung durch Zahlungsdienstleister, Wirksamkeit des Instruments des Payment Blocking in anderen Ländern, Reduzierung von Marktanteilen sonstigen Onlineglücksspiel, Legalisierung mit starker Regulierung u. a. -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Christian Grascha (FDP) 03.07.2018 Drucksache
18/1356 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 07.09.2018 Drucksache
18/1569 (S.1-9)
- Ergänzung (Antwort) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 15.10.2018 Drucksache
18/1860 (1 S.)
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