Parteijugend
Beobachtung der "Jungen Alternative" (JA) durch den niedersächsischen Verfassungsschutz
- Gesetzliche Grundlage (enumerativ exakte Angabe des Beobachtungsgrunds/der Beobachtungsgründe anhand des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes), der Landesregierung bekannte Straftaten von Mitgliedern der JA in Niedersachsen, durch konkrete Verhaltensweisen und ideologische Positionen der JA tangierte Inhalte der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" (genaue Angaben z. B. über Verstöße gegen das Demokratie-, das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde sowie genaue Angaben zu exakten Verstößen gegen einzelne Inhalte der Prinzipien [z. B. Verletzung des Demokratieprinzips durch Anstreben eines Einparteiensystems, Recht auf personale Individualität]), Verletzung von im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten durch Aktionen und politische Inhalte der JA (gemessen an der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG zum Begriff der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung), Rechtfertigung der Existenz des § 4 Abs. 3 Nr. 7 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes, Beobachtung der JA wegen Kontakten in die rechtsextremistische Szene (Art der Kontakte, Gruppen), betroffene Personen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Stephan Bothe (AfD) 19.09.2018 Drucksache
18/1656 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 22.10.2018 Drucksache
18/1913 (S.1-6)
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