Abschiebungshaft
Praxis der Abschiebungshaft in Niedersachsen seit 2015
- Anzahl von in den einzelnen Jahren seit 2015 in Abschiebungshaft genommenen Minderjährigen (Ort, Einrichtung), Alter, davon unbegleitete, mit den Minderjährigen in Haft befindliche Begleitpersonen (Geschlecht, Herkunftsstaat), definitiver Ausschluss der Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen, Schwangeren, Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit schulpflichtigen oder minderjährigen Kindern in Abschiebungshaft in Niedersachsen, ggf. Ausnahmen und Ausnahmegründe in den Jahren seit 2015 (Geschlecht, Alter, Herkunftsstaat, Stadium der Schwangerschaft, Anzahl der beteiligten Familienmitglieder), Einhaltung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, Auslegung widersprüchlicher Bestimmungen nach Punkt 5.1 und 7.6 des Rückführungserlasses vom 24.08.2016, Abschiebung von Minderjährigen aus der Abschiebungshaft seit 2015, Tendenz, Zielsetzung, Perspektiven, Begründung für
eine mehr als halbjährige Haftdauer, Verhinderung der Abschiebung durch inhaftierte Personen, Sanktionen, Verhältnismäßigkeit, Einsatz von Abschiebungshaft nur als letztes Mittel -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Anja Piel (Bündnis 90/Die Grünen), Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen) 05.12.2018 Drucksache
18/2320 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 08.01.2019 Drucksache
18/2525 (S.1-4)
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