Abschiebung
Anwendung von Zwangsmitteln bei Abschiebungen
- Anwendung von Zwangsmitteln in Niedersachsen iR des Abschiebungsvorgangs seit dem Jahr 2015, Anzahl der den Abzuschiebenden weggenommenen Mobiltelefone, Frage einer Wiederaushändigung, Fragestellungen hinsichtlich der Verabreichung von Beruhigungsmitteln oder anderen Medikamenten an Abzuschiebende gegen deren Willen, Anzahl der durch Hand- oder Fußfesseln oder Ähnlichem fixierten Abzuschiebenden, Anzahl der Fälle einer Anwendung von Elektroschockgeräten, Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung von physischer Gewalt und der dabei entstandenen Verletzungen, Fragestellungen hinsichtlich der Fälle von Selbstverletzungen bzw. Suizidversuchen -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen) 18.02.2019 Drucksache
18/2880 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 14.03.2019 Drucksache
18/3200 (S.1-2)
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