Gefahrenabwehr
Umgang mit Aufenthalts- und Betretungsverboten im niedersächsischen Fußball
- Rechtsgrundlage zur Verhängung der Verbote, Anzahl der Verbote seit der Saison 2013/2014, Aufschlüsselung nach Standort/Vereinszugehörigkeit und Spielzeit, Anzahl der betroffenen Personen, Situation am Standort Hannover, Kriterien und Verantwortliche zur Aussprache der Verbote, Dauer der Verbote und mögliche Abstufungen, Verhängung zur Bewährung, Konsequenzen bei Verstößen, von Verboten betroffene Bereiche und Zeiten, Kontrolle der Einhaltung, Anzahl der Verstöße gegen die Verbote seit 2013/2014, Vorhandensein bundesweit einheitlicher Standards bei der Verhängung der Verbote bzw. Koordination durch die IMK/SMK, Zusammenhang mit einer Gruppenzugehörigkeit (z. B. zu Ultras) oder Personalienfeststellungen, Zusammenhang eines Verbots mit einer Speicherung der Betroffenen in der DS Sport oder der Datei Gewalttäter Sport, Umgang mit den gespeicherten Daten (Datenzugriffe, Löschungen),
Weitergabe entsprechender Informationen an private Dritte (z. B. Vereine, ÖPNV-Anbieter), Ermöglichung von Stellungnahmen oder Widersprüchen und Umgang mit diesen, Rücknahme von Verboten in den letzten fünf Jahren, Begünstigung von Drittortauseinandersetzungen bzw. Verlagerung von Straftaten, polizeiliches Vorgehen bei betroffenen Minderjährigen, Beschränkung von Verboten auf einzelne (Risiko-)Spiele, Zusammenhang mit Stadionverboten und gesetzliche Grundlage des Datenaustauschs zwischen Behörden und Dritten (Vereine, DFB) , Bewertung bezüglich Geeignetheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahme -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Jan-Christoph Oetjen (FDP) 22.02.2019 Drucksache
18/2983 (2 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 18.03.2019 Drucksache
18/3237 (S.1-7)
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