Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Kommt das Land Niedersachsen seiner Fürsorge- und Treuepflicht gegenüber seinen Polizeibeamten umfänglich nach?
- Inanspruchnahme eines Darlehens durch Polizeibeamte zur Zahlung eines Rechtsbeistands bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Gewalt gegen Polizeibeamte (Verwaltungsvorschrift zum Niedersächsischen Beamtengesetz zu § 87 NBG); Anzahl der seit 2013 beantragten sowie gewährten oder abgelehnten Darlehen, durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages, Höhe der jeweiligen Darlehen, Handlungsbedarf bezüglich der Vorschriften des Rechtsschutzes für niedersächsische Beamte -
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Dr. Stefan Birkner (FDP), Jan-Christoph Oetjen (FDP), Dr. Marco Genthe (FDP) 08.03.2019 Drucksache
18/3163 (1 S.)
- Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 03.04.2019 Drucksache
18/3418 (S.1-7)
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